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Wer darf sich Maskenbildner nennen und welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?

Maskenbildner/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Bundesausbildungsgesetz (BbiG)

Im Februar 2002 wurde nun die Neuordnung des Berufsbildes des Maskenbildner gesetzlich beschlossen. Seit August 2002 ist es möglich, die Ausbildung zum Maskenbildner nach dem dualen System zu absolvieren, die keine abgeschlossene Friseurlehre mehr voraussetzt. Die Ausbildung findet weiterhin ohne Spezialisierung am Theater oder einem Fernsehsender statt, wird jedoch mit jährlich zweimal sechs Wochen Blockunterricht an einer Berufsschule ergänzt und mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zum „Staatlich geprüften Maskenbildner“ abgeschlossen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zum „Staatlich geprüften Maskenbildner“ abgeschlossen.
Leider haben sich inzwischen die Bedingungen für den Maskenbildner geändert (nicht immer zum Positiven):

  • In der Friseurlehre werden nicht mehr alle Fertigkeiten, die besonders für historische Arbeiten notwendig sind, vermittelt (was dazu beitrug, das darauf in der Ausbildung nicht mehr aufgebaut werden konnte).
  • Die Planstellen an Theatern und anderen Instituten sind sehr rar geworden, deshalb gibt es dort auch entsprechend immer weniger Ausbildungsplätze.

Daher sind verschiedene Privatschulen gegründet worden, die Kurse oder auch eine komplette Ausbildung anbieten. Die Erfolgsaussichten einiger dieser Angebote darf manchmal angezweifelt werden, wenn das Ausbildungsprogramm in relativ kurzer Zeit absolviert wird und die Ausbildung nicht staatlich anerkannt ist.
Doch nicht nur die Ausbildung alleine, sondern die Sammlung von mehrjähriger Berufserfahrung und die Persönlichkeitsentwicklung spielen eine große Rolle zur Vervollkommnung der beruflichen Fähigkeiten.

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